Durch die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten ergibt die Berechnung folgende Zusammensetzung: 

Ausschusssitze: 8

Fraktion/ Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer
Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

CDU

18

18x8:26 = 5,54

5

*Los

5 + Los?

SPD

5

5x8:26 = 1,54

1

*Los

1 + Los?

UWG

3

3x8:26 = 0,92

0

1

1

Insgesamt

26

 

6

2

8

è §71 (2) S. 5 NKomVG:
Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Der 8. Ausschusssitz wurde durch Losentscheid bestimmt. Das Los entfiel auf die CDU.

 

Durch diese Berechnung und den Losentscheid ergibt sich folgende Zusammensetzung:

 

Parteien

Sitze im Samtgemeinderat

Samtgemeindeausschuss

CDU

18

6 Beigeordnete

SPD

5

1 Beigeordnete

UWG

3

1 Beigeordneter

 

+ Samtgemeindebürgermeister

+ Samtgemeindebürgermeister