Sitzung: 10.11.2016 Samtgemeinderat
Ratsvorsitzende Lau trug vor, dass gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 NKomVG der
Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten wählt, die
ihn
- bei der repräsentativen Vertretung der Kommune,
- bei der Einberufung des Samtgemeindeausschusses einschließlich der
Aufstellung der Tagesordnung,
- der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses,
- der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer
Pflichtenbelehrung
vertreten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Benten schlug vor,
nur einen stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister zu wählen. Die SPD und
die UWG schlossen sich diesem Vorschlag an. Der Samtgemeinderat beschloss
einstimmig, einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin des
Hauptverwaltungsbeamten zu wählen.
Als Vorschlag der CDU-Fraktion wurde
Ratsherr Bösken benannt. Weitere Vorschläge lagen nicht vor.
Ratsherr Ulrich Ostermann beantragte geheime
Wahl. Als Stimmzähler wurden Herr Bölscher und Frau Maas beauftragt.
In geheimer Wahl erhielt Ratsherr Bösken 24
Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Damit hatte Ratsherr Bösken die erforderliche
Mehrheit der Ja-Stimmen auf sich vereinigt. Er nahm die Wahl zum
stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister an.