Ratsvorsitzende Lau trug vor, dass gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 NKomVG der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten wählt, die ihn

 

- bei der repräsentativen Vertretung der Kommune,

- bei der Einberufung des Samtgemeindeausschusses einschließlich der Aufstellung   der Tagesordnung,

- der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses,

- der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung
vertreten.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Benten schlug vor, nur einen stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister zu wählen. Die SPD und die UWG schlossen sich diesem Vorschlag an. Der Samtgemeinderat beschloss einstimmig, einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin des Hauptverwaltungsbeamten zu wählen.

 

Als Vorschlag der CDU-Fraktion wurde Ratsherr Bösken benannt. Weitere Vorschläge lagen nicht vor.

 

Ratsherr Ulrich Ostermann beantragte geheime Wahl. Als Stimmzähler wurden Herr Bölscher und Frau Maas beauftragt.

 

In geheimer Wahl erhielt Ratsherr Bösken 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Damit hatte Ratsherr Bösken die erforderliche Mehrheit der Ja-Stimmen auf sich vereinigt. Er nahm die Wahl zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister an.