Nach § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die von den Ratsfrauen und Ratsherren festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl verteilt werden.

 

Im Schulausschuss sind 8 Mitglieder vertreten. Dies ergibt folgende Sitzverteilung:

 

Schulausschuss:                      8 Ausschusssitze

Fraktion/ Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer
Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

CDU

18

18x8:26 = 5,54

5

*Los

5 + Los?

SPD

5

5x8:26 =  1,54

1

*Los

1 + Los?

UWG

3

  3x8:26 = 0,92

0

1

1

Insgesamt

26

 

6

2

8

 

Der 8. Ausschusssitz wurde durch Losentscheid bestimmt. Das Los entfiel auf die SPD.

 

Durch diese Berechnung und den Losentscheid ergibt sich folgende Zusammensetzung:

 

Parteien

Sitze im Samtgemeinderat

Schulausschuss

CDU

18

5  Ausschussmitglieder

SPD

5

2  Ausschussmitglied(er)

UWG

3

1  Ausschussmitglied

 

 

Im Feuerwehrausschuss sowie im Ausschuss für Kultur und Tourismus sind jeweils 6 Mitglieder vertreten. Das ergibt folgende Sitzverteilung:

 

                                                   6 Ausschusssitze

Fraktion/ Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer
Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

CDU

18

 18x6:26 = 4,15

4

0

4

SPD

5

   5x6:26 = 1,15

1

0

1

UWG

3

  3x6:26 = 0,69

0

1

1

Insgesamt

26

 

5

1

6

 

Durch diese Berechnung ergibt sich bei der Sitzverteilung im Feuerwehrausschuss und im Ausschuss für Kultur und Tourismus folgendes Bild:

Parteien

Sitze im Samtgemeinderat

Feuerwehrausschuss und

Ausschuss für Tourismus und Kultur

CDU

18

4 Ausschussmitglieder

SPD

5

1 Ausschussmitglied

UWG

3

1 Ausschussmitglied