Gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei * ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

*Da der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dohren aus dem Bürgermeister und zwei weiteren Beigeordneten besteht, sind natürlich in diesem Fall nur bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters möglich. Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.

 

Die CDU-Fraktion schlug als 1. stellvertretenden Bürgermeister Josef Feldmeier vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der Rat wählte einstimmig Josef Feldmeier zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

Die SPD-Fraktion schlug als 2. stellvertretenden Bürgermeister Dietmar Glaner vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der Rat wählte mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen Dietmar Glaner zum 2. stellvertretenden Bürgermeister.