Die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit wurden durch den Altersvorsitzenden Löffler-Eiffler festgestellt.

 

Die Einberufung des Rates erfolgte gemäß § 103 NKomVG durch den bisherigen Bürgermeister schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Mitglieder des Gemeinderates wurden durch Einladung vom 16.11.2016 zu der Sitzung eingeladen. Die Ladungsfrist von einer Woche wurde eingehalten.

 

Die Feststellung der Anwesenheit erfolgte nach Anwesenheitsliste. Ratsmitglied Groß-Thedieck fehlte entschuldigt, alle weiteren Ratsmitglieder waren anwesend. 

 

Die Beschlussfähigkeit des Rates gemäß § 65 Abs. 1 NKomVG war gegeben.