Der bisherige Bürgermeister van der Ahe verpflichtete per Handschlag die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Er wies auf die ihnen obliegenden Pflichten nach § 40 Amtsverschwiegenheit, § 41 Mitwirkungsverbot und § 42 Vertretungsverbot des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hin.