Gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei * ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.

 

Bürgermeister Strüwing teilte mit, dass es wie in der Vergangenheit weiterhin zwei stellvertretende Bürgermeister geben soll. Der Rat beschloss einstimmig, zwei stellvertretende Bürgermeister zu benennen.

 

Die CDU-Fraktion schlug als 1. stellvertretende Bürgermeisterin Beate Dulle vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der Rat wählte einstimmig Beate Dulle zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin.

 

Die SPD-Fraktion schlug als 2. stellvertretenden Bürgermeister Johannes Wolters vor. Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der Rat wählte einstimmig Johannes Wolters zum 2. stellvertretenden Bürgermeister.