Nach § 71 Abs.1 NKomVO kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten Ausschüsse bilden.

 

Folgende Ausschüsse werden gebildet:

-          Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Bauwesen und Energie

-          Ausschuss für Familie, Sport, Kultur und Kindergärten

 

Der Rat beschloss einstimmig, dass den Ausschüssen 5 Mitglieder angehören sollen.