Sitzung: 29.11.2016 Gemeinderat Lähden
Nach § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Ausschüsse
in der Weise gebildet, dass die von den Ratsfrauen und Ratsherren festgelegten
Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Mitgliederzahl verteilt werden.
Ausschusssitze:
5 |
|||||
Fraktion
/ Gruppe |
Mitglieder-zahl |
Ergebnis |
Sitze
aus ganzen
Zahlen |
Sitze
aus Bruchteil |
Sitze
insgesamt |
CDU |
12 |
12 x 5 :
15 = 4 |
4 |
- |
4 |
SPD |
3 |
3 x 5 : 15 = 1 |
1 |
- |
1 |
Durch diese Berechnung ergibt sich bei einer Sitzverteilung von 5 Ausschussmitgliedern folgendes Bild:
Parteien |
Sitze im
Gemeinderat |
Ausschuss |
CDU |
12 |
4 Ausschussmitglieder |
SPD |
3 |
1 Ausschussmitglied |
Zuteilung Ausschussvorsitze :
Nach § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.
Es werden
2 Ausschüsse in der Gemeinde Lähden gebildet. In diesem Fall entfallen die
Vorsitze wie folgt:
1. Ausschuss Vorsitz CDU
2. Ausschuss Vorsitz CDU
CDU |
SPD |
12 Sitze |
3 Sitze |
:1 = 12 (1. Vorsitz) |
:1 = 3
|
:2 = 6 (2. Vorsitz) |
:2 = 1,5 |