Für die Vereidigung gilt § 81 Abs. 1 Satz 1 NKomVG entsprechend.

 

Bürgermeister Strüwing leistete folgenden Diensteid:

“Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“