Sitzung: 29.11.2016 Gemeinderat Lähden
Für die Vereidigung gilt § 81 Abs. 1 Satz 1 NKomVG entsprechend.
Bürgermeister Strüwing leistete folgenden Diensteid:
“Ich schwöre, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“