Sitzung: 29.11.2016 Gemeinderat Lähden
Mit dem obigen Beschluss verbunden ist dann nach § 106 Abs. 1 NKomVG der Übergang der übrigen Aufgaben (Verwaltungsaufgaben) auf den ehrenamtlichen Gemeindedirektor.
In diesem Fall werden nach der am 26.10.2016 beschlossenen Änderung des NKomVG die übrigen Aufgaben von der Samtgemeindebürgermeisterin oder dem Samtgemeindebürgermeister wahrgenommen, wenn sie oder er dazu bereit ist.
Anderenfalls bestimmt der Rat, dass die übrigen Aufgaben
1. einem anderen Ratsmitglied,
2. der allgemeinen Stellvertreterin oder dem allgemeinen Stellvertreter der
Samtgemeindebürgermeisterin oder des
Samtgemeindebürgermeisters oder
3.
einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
übertragen
werden
Wenn diese Person (nur bei 1 und 3) zur Aufgabenübernahme bereit ist, wird er vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und führt die Bezeichnung Gemeindedirektor.
Ein
Beschluss nach § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG gilt für die Dauer der Wahlperiode.
Bürgermeister Strüwing schlug
Samtgemeindebürgermeister Pleus für das Amt des Gemeindedirektors vor.
Der Rat wählte Herrn Pleus einstimmig zum
Gemeindedirektor der Gemeinde Lähden. Herr Pleus nahm die Wahl an.
Durch Aushändigung der Urkunde durch
Bürgermeister Strüwing wurde Gemeindedirektor Ludwig Pleus in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen.