Die Gemeinde Dohren (Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde) hat 11 Ratsmitglieder.
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in „zweigleisigen“ Gemeinden mit nicht mehr als 12 Ratsmitgliedern gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG 2 Beigeordnete. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister, den 2 Beigeordneten, und nach  § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG dem Gemeindedirektor (beratende Stimme) zusammen.

Nach § 104 NKomVG bestimmt der Rat in der ersten Sitzung aus seiner Mitte die Beigeordneten.
Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die 3 Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates, entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahlen, entfallen.

 

Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss Dohren

Ausschusssitze: 3

Fraktion/ Gruppe

Mitgliederzahl

Ergebnis

Sitze aus ganzer Zahl

Sitze aus Bruchteil

Sitze insgesamt

CDU

4

4*3/11 = 1,09

1

 

1

SPD

2

2*3/11 = 0,55

-

1

1

UWG

5

5*3/11 = 1,36

1

 

1


Durch diese Berechnung ergibt sich folgende Verteilung:

Parteien

Sitze im Gemeinderat Dohren

Verwaltungsausschuss

CDU

4

1 Beigeordneten

SPD

2

1 Beigeordneten

UWG

5

1 Beigeordneten