Sitzung: 24.11.2016 Gemeinderat Dohren
Die Gemeinde Dohren (Mitgliedsgemeinde einer
Samtgemeinde) hat 11 Ratsmitglieder.
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in „zweigleisigen“ Gemeinden mit nicht mehr
als 12 Ratsmitgliedern gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG 2 Beigeordnete. Der
Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister, den 2 Beigeordneten, und
nach § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG dem
Gemeindedirektor (beratende Stimme) zusammen.
Nach § 104 NKomVG bestimmt der Rat in der ersten Sitzung aus seiner Mitte die
Beigeordneten.
Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die 3 Sitze auf die
Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates, entsprechend dem Verhältnis
der Mitgliederzahlen, entfallen.
Sitzverteilung im
Verwaltungsausschuss Dohren |
|||||
Fraktion/ Gruppe |
Mitgliederzahl |
Ergebnis |
Sitze aus ganzer Zahl |
Sitze aus Bruchteil |
Sitze insgesamt |
CDU |
4 |
4*3/11 = 1,09 |
1 |
|
1 |
SPD |
2 |
2*3/11 = 0,55 |
- |
1 |
1 |
UWG |
5 |
5*3/11 = 1,36 |
1 |
|
1 |
Durch diese Berechnung ergibt sich folgende Verteilung:
Parteien |
Sitze im
Gemeinderat Dohren |
Verwaltungsausschuss |
CDU |
4 |
1
Beigeordneten |
SPD |
2 |
1
Beigeordneten |
UWG |
5 |
1
Beigeordneten |