Sitzung: 23.03.2017 Samtgemeinderat
Vorlage: 2016/0649
Nach
§ 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) wird
das Amt des Allgemeinen Vertreters bei Beamten auf Zeit in Gemeinden und
In
Gemeinden und
„Außer
dem
Dies
wurde in folgenden Kommunen über 10.000 Einwohner im Landkreis Emsland so
gehandhabt:
Der
Entwurf der ergänzten Hauptsatzung lag allen Ratsmitgliedern vor.
Ratsherr
Benten teilte mit, dass im Vorfeld reichlich diskutiert wurde und beantragte
geheime Wahl.
Frau
Lau benannte Frau Maas und Frau Book als Wahlhelferinnen.
Frau Lau teilte mit, dass daraufhin
die Tagesordnungspunkte 4 und 5 entfallen.