Nach § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) wird das Amt des Allgemeinen Vertreters bei Beamten auf Zeit in Gemeinden und Samtgemeinden von 10.001 bis 15.000 Einwohnern der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet.

 

In Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern kann der allgemeine Vertreter nach Maßgabe der Hauptsatzung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden. Voraussetzung ist die Ergänzung der Hauptsatzung durch einen Paragraphen mit folgendem Inhalt:

„Außer dem Samtgemeindebürgermeister wird der allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters als Erster Samtgemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.“

 

Dies wurde in folgenden Kommunen über 10.000 Einwohner im Landkreis Emsland so gehandhabt:

Haselünne, Dörpen, Freren, Lathen, Sögel, Werlte, Spelle, Nordhümmling

 

Der Entwurf der ergänzten Hauptsatzung lag allen Ratsmitgliedern vor.

 

Ratsherr Benten teilte mit, dass im Vorfeld reichlich diskutiert wurde und beantragte geheime Wahl.

Frau Lau benannte Frau Maas und Frau Book als Wahlhelferinnen.

 

Der Samtgemeinderat beschloss mit 3 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, die Hauptsatzung nicht zu ändern.

 

Frau Lau teilte mit, dass daraufhin die Tagesordnungspunkte 4 und 5 entfallen.