Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in seiner Sitzung vom 25.05.2016 den Bebauungsplan Nr. 53 „Westlich Telgenkamp, 1. Erweiterung“ mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschrift und den Hinweisen als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu. Der vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westlich Telgenkamp, 1. Erweiterung“ im Ortsteil Herzlake der Gemeinde Herzlake ist im vorgelegten Plan gekennzeichnet.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Herzlake ist der westliche Bereich des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, lediglich der östliche Bereich ist als Wohnbaufläche dargestellt. Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren handelt, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. In dieser 3. Berichtigung werden somit die Bereiche – wie im vorgelegten Plan ausgewiesen – in gemischte Bauflächen (Mischgebiet) und in Wohnbauflächen geändert.

 

Der Samtgemeinderat nahm Kenntnis von der 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Herzlake.