Sitzung: 23.03.2017 Samtgemeinderat
Vorlage: 2016/0860
Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in seiner Sitzung
vom 25.05.2016 den Bebauungsplan Nr. 53 „Westlich Telgenkamp, 1. Erweiterung“
mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der örtlichen
Bauvorschrift und den Hinweisen als Satzung beschlossen sowie die Begründung
hierzu. Der vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westlich Telgenkamp, 1.
Erweiterung“ im Ortsteil Herzlake der Gemeinde Herzlake ist im vorgelegten Plan
gekennzeichnet.