Sitzung: 23.03.2017 Samtgemeinderat
Vorlage: 2016/0861
Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in seiner Sitzung
vom 31.08.2016 den Bebauungsplan Nr. 2 A, „Vorholtskamp“ Teil 2 –Neufassung und
Erweiterung-, 2. Änderung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
und den Hinweisen als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu. Der
vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 2 A, „Vorholtskamp“ Teil 2 –Neufassung und Erweiterung-, 2.
Änderung im Ortsteil Herzlake der Gemeinde Herzlake ist im vorgelegten Plan
gekennzeichnet.
Im wirksamen Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Herzlake ist der östliche Bereich des Plangebietes als
gemischte Baufläche (Mischgebiet) dargestellt, lediglich der westliche Bereich
ist als Wohnbaufläche dargestellt. Da es sich um eine Bebauungsplanänderung im
beschleunigten Verfahren handelt, kann der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung angepasst werden. In dieser 4. Berichtigung wird -wie im
vorgelegten Plan ausgewiesen- ein Teilbereich der gemischten Baufläche
(Mischgebiet) in Wohnbauflächen geändert.
Der
Samtgemeinderat nahm Kenntnis von der 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Herzlake.