Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in seiner Sitzung vom 31.08.2016 den Bebauungsplan Nr. 2 A, „Vorholtskamp“ Teil 2 –Neufassung und Erweiterung-, 2. Änderung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und den Hinweisen als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu. Der vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 A, „Vorholtskamp“ Teil 2 –Neufassung und Erweiterung-, 2. Änderung im Ortsteil Herzlake der Gemeinde Herzlake ist im vorgelegten Plan gekennzeichnet.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Herzlake ist der östliche Bereich des Plangebietes als gemischte Baufläche (Mischgebiet) dargestellt, lediglich der westliche Bereich ist als Wohnbaufläche dargestellt. Da es sich um eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren handelt, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. In dieser 4. Berichtigung wird -wie im vorgelegten Plan ausgewiesen- ein Teilbereich der gemischten Baufläche (Mischgebiet) in Wohnbauflächen geändert.

 

Der Samtgemeinderat nahm Kenntnis von der 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Herzlake.