Der Rat der Samtgemeinde Herzlake hat in seiner konstituierenden Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, als sog. „Pflichtausschuss“ einen Schulausschuss gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz zu bilden. Der Schulausschuss setzt sich aus acht Mitgliedern des Rates der Samtgemeinde Herzlake und aus sechs stimmberechtigten Vertretern der Schulen zusammen. Damit ist § 110 Absatz 2 Niedersächsisches Schulgesetz genüge getan, die Mitglieder des Rates müssen in der Mehrheit sein.

 

Gemäß § 110 Absatz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden die Vertreter der Schulen vom Rat der Samtgemeinde Herzlake nach den Vorschlägen der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler berufen.

 

Die einzelnen Gruppenvertretungen (Lehrkräfte, Eltern, Schüler) wurden mit Schreiben vom 27.09.2016 aufgefordert, ihre Vorschläge (je 2 Vertreter) schriftlich einzureichen. Zusammen mit den Vertretern sollte eine einfache Anzahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden.

Sie sind zugleich stellvertretende Mitglieder.

 

Vorschläge der Lehrkräfte:

Es konnten nur hauptamtliche oder hauptberufliche Lehrkräfte einer Schule der Samtgemeinde vorgeschlagen werden. Sie werden für die volle Wahlperiode, also bis zum 31.10.2021 berufen.

Die Vertreter der Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen im Schulausschuss der Samtgemeinde werden von den Schulpersonalvertretungen aller allgemeinbildenden Schulen der Samtgemeinde gemeinsam vorgeschlagen. Folgende Vorschläge gingen ein:

 

Frau Veronika Welzel (kom. Schulleiterin der Grundschule Bookhof)

Frau Françoise Economides-Fincke (Schulleiterin Oberschule Herzlake)

 

Stellvertreterinnen:

Frau Rita Schulte (Grundschule Bookhof)

Frau Martina Außel (Oberschule Herzlake)

 

Vorschläge der Eltern:

Als Vertreter der allgemeinbildenden Schulen können Erziehungsberechtigte von Schülern an Schulen der Samtgemeinde berufen werden. Erziehungsberechtigte, die an einer Schule der Samtgemeinde Herzlake tätig sind, können nicht vorgeschlagen werden. Sie werden für die volle Wahlperiode, also bis zum 31.10.2021 berufen.

 

Die Vertreter der Erziehungsberechtigten wurden durch den Samtgemeindeelternrat vorgeschlagen:

 

Frau Silke Preisendörfer (Grundschule Herzlake)

Frau Anke Struckmann (Oberschule Herzlake)

 

Stellvertreter:

Herr Jürgen Decker (Grundschule Dohren)

Frau Anke Holterhaus (Grundschule Lähden)

 

Vorschläge der Schüler/innen:

Es können nur Schüler/innen vorgeschlagen werden, die eine Schule der Samtgemeinde besuchen. Die Vertreter der Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Die Schülervertreter/innen werden für die Dauer der halben Wahlperiode (2 Jahre und

6 Monate), also bis zum 30.04.2019 berufen.

Da in der Samtgemeinde Herzlake kein Samtgemeindeschülerrat besteht, werden die Vertreter der Schüler der allgemein bildenden Schulen jeweils von den Schülerräten der entsprechenden Schulen der Samtgemeinde Herzlake gemeinsam wie folgt vorgeschlagen:

 

Louis Wöste, 15 Jahre, Rosenstraße 15, 49770 Herzlake

Fynn Rolfers, 15 Jahre, Birnenweg 6, 49770 Herzlake-Felsen

 

Vertreterinnen:

Katharina Suchanek, 15 Jahre, Holunderweg 5, 49770 Herzlake

Marie Rickelmann, 15 Jahre, Asternweg 29, 49770 Herzlake

 

Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig, die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Schulausschusses wie oben angegeben zu berufen.