Sitzung: 23.03.2017 Samtgemeinderat
Vorlage: 2017/0948
Der
Rat der Samtgemeinde Herzlake hat in seiner konstituierenden Sitzung am
10.11.2016 beschlossen, als sog. „Pflichtausschuss“ einen Schulausschuss gemäß
§ 110 Niedersächsisches Schulgesetz zu bilden. Der Schulausschuss setzt sich aus
acht Mitgliedern des Rates der Samtgemeinde Herzlake und aus sechs
stimmberechtigten Vertretern der Schulen zusammen. Damit ist § 110 Absatz 2
Niedersächsisches Schulgesetz genüge getan, die Mitglieder des Rates müssen in
der Mehrheit sein.
Gemäß
§ 110 Absatz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden die Vertreter der
Schulen vom Rat der Samtgemeinde Herzlake nach den Vorschlägen der Lehrkräfte,
der Eltern und der Schüler berufen.
Die
einzelnen Gruppenvertretungen (Lehrkräfte, Eltern, Schüler) wurden mit
Schreiben vom 27.09.2016 aufgefordert, ihre Vorschläge (je 2 Vertreter)
schriftlich einzureichen. Zusammen mit den Vertretern sollte eine einfache
Anzahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden.
Sie
sind zugleich stellvertretende Mitglieder.
Vorschläge der Lehrkräfte:
Es konnten nur hauptamtliche oder hauptberufliche
Lehrkräfte einer Schule der Samtgemeinde vorgeschlagen werden. Sie werden für
die volle Wahlperiode, also bis zum 31.10.2021 berufen.
Die Vertreter der Lehrkräfte der allgemein bildenden
Schulen im Schulausschuss der Samtgemeinde werden von den
Schulpersonalvertretungen aller allgemeinbildenden Schulen der Samtgemeinde
gemeinsam vorgeschlagen. Folgende Vorschläge gingen ein:
Frau Veronika Welzel (kom. Schulleiterin der
Grundschule Bookhof)
Frau Françoise Economides-Fincke (Schulleiterin
Oberschule Herzlake)
Stellvertreterinnen:
Frau Rita Schulte (Grundschule Bookhof)
Frau Martina Außel (Oberschule Herzlake)
Vorschläge
der Eltern:
Als Vertreter der allgemeinbildenden Schulen können
Erziehungsberechtigte von Schülern an Schulen der Samtgemeinde berufen werden.
Erziehungsberechtigte, die an einer Schule der Samtgemeinde Herzlake tätig
sind, können nicht vorgeschlagen werden. Sie werden für die volle Wahlperiode,
also bis zum 31.10.2021 berufen.
Die Vertreter der Erziehungsberechtigten wurden durch
den Samtgemeindeelternrat vorgeschlagen:
Frau Silke Preisendörfer (Grundschule Herzlake)
Frau Anke Struckmann (Oberschule Herzlake)
Stellvertreter:
Herr Jürgen Decker (Grundschule Dohren)
Frau Anke Holterhaus (Grundschule Lähden)
Vorschläge
der Schüler/innen:
Es können nur Schüler/innen vorgeschlagen werden, die
eine Schule der Samtgemeinde besuchen. Die Vertreter der Schüler müssen
mindestens 14 Jahre alt sein.
Die Schülervertreter/innen werden für die Dauer der halben
Wahlperiode (2 Jahre und
6 Monate), also bis zum 30.04.2019 berufen.
Da in der Samtgemeinde Herzlake kein
Samtgemeindeschülerrat besteht, werden die Vertreter der Schüler der allgemein
bildenden Schulen jeweils von den Schülerräten der entsprechenden Schulen der
Samtgemeinde Herzlake gemeinsam wie folgt vorgeschlagen:
Louis Wöste, 15 Jahre, Rosenstraße 15, 49770 Herzlake
Fynn Rolfers, 15 Jahre, Birnenweg 6, 49770
Herzlake-Felsen
Vertreterinnen:
Katharina Suchanek, 15 Jahre, Holunderweg 5, 49770
Herzlake
Marie Rickelmann, 15 Jahre, Asternweg 29, 49770
Herzlake
Auf
Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig,
die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Schulausschusses wie oben
angegeben zu berufen.