Sitzung: 28.03.2017 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2017/0977
Nach
§ 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.
Über
die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:
- Öko Strom
Bürgerwindpark Lähden GmbH & Co.KG, Geldspende 2.050,00 €, Naturkundehaus
Auf
Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, die Spende
des Öko Strom Bürgerwindpark Lähden anzunehmen.