Nach § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet bei der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € der Rat.

 

Über die Annahme folgender Zuwendungen ist zu entscheiden:

-       Öko Strom Bürgerwindpark Lähden GmbH & Co.KG, Geldspende 2.050,00 €, Naturkundehaus

   

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, die Spende des Öko Strom Bürgerwindpark Lähden anzunehmen.