Sitzung: 28.03.2017 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2017/0982
Der Landkreis Emsland beabsichtigt die Richtlinien für
die Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften
anzupassen. Diesbezüglich werden einige Fördersätze erhöht sowie weitere
Änderungen an den Förderbedingungen im Sinne der Verwaltungsvereinfachung bzw.
aufgrund veränderter Praxis vorgenommen.
Die 10 Teilnehmertage-Pauschale in den Bereichen
Jugendwanderungen, -fahrten und –lager sowie internationale Begegnungen soll
auf eine Förderung je Fördertag und Teilnehmer/in wie bei den Aus- und
Fortbildungen von Jugendleiter/-innen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen
umgestellt werden. Der Zuschuss für Jugendwanderungen, -fahrten und -lager
beträgt dann je Fördertag 2,50 € für Teilnehmer/innen und 4,50 € für
Jugendleiter/innen.
Die Gemeinde Lähden gewährte bis 2003 Zuschüsse in
gleicher Höhe wie der Landkreis Emsland.
Ab 2004 kürzte der Landkreis aufgrund seiner
schlechten Finanzlage seinen Zuschuss für Teilnehmer bei Jugendfahrten auf 20
%.
Die Mitgliedsgemeinden haben keine Kürzung
vorgenommen. In 2008 und 2013 erhöhte
der Landkreis seine Zuschüsse bei Jugendfahrten für Gruppenleiter von 36,00 €*
auf 40,00 €* (2008) bzw. auf 45,00 €* (2013)).
Für Teilnehmer wurde der Zuschuss von 15,50 €* auf
20,00 €* bzw. auf 25,00 €* erhöht.
(* je volle 10 Teilnehmertage).
Die Mitgliedsgemeinden haben u. a. aufgrund ihrer
damaligen Finanzsituation in 2008 und auch in 2013 ihre Zuschüsse nicht erhöht.
Es ist jedoch vorgesehen, dass die Mitgliedsgemeinden
der Samtgemeinde Herzlake ab 2017 Zuschüsse wieder in gleicher Höhe wie der
Landkreis Emsland gewähren.
Die Zuschusserhöhung bedeutet z. B. bei der Fahrt des
Ferienlagers Lähden unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahlen des Vorjahres
Mehrkosten in Höhe von 1.363,50 € (Zuschuss 2016: 2.457,00 €, Entwurf 2017:
3.820,50 €) und bei dem Zeltlager Holte Mehrkosten in Höhe von 462,00 €
(Zuschuss 2016: 903,00 €, Entwurf 2017: 1.365,00 €).
Der Rat beschloss auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses einstimmig, die Zuschüsse entsprechend den Richtlinien
zur Förderung von Jugendgruppen pp. des Landkreises Emsland zu gewähren.