Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in seiner Sitzung am  15.03.2017 den Bebauungsplan Nr. 52 A, „Busemühle, 2. Erweiterung“ mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu. Der vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.52 A, „Busemühle, 2. Erweiterung“ im Ortsteil Herzlake der Gemeinde Herzlake lag allen Ratsmitgliedern vor.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Herzlake ist der Bereich des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren handelt, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. In dieser 5. Berichtigung wird -wie im vorliegenden Plan ausgewiesen- das Plangebiet in  Wohnbauflächen geändert.

 

Der Samtgemeinderat nahm Kenntnis von der 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Herzlake.