Sitzung: 11.05.2017 Samtgemeinderat
Vorlage: 2017/0991
Der Rat der Gemeinde Herzlake hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 den Bebauungsplan Nr. 52 A, „Busemühle, 2. Erweiterung“ mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu. Der vorgenannte Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.52 A, „Busemühle, 2. Erweiterung“ im Ortsteil Herzlake der Gemeinde Herzlake lag allen Ratsmitgliedern vor.
Der Samtgemeinderat nahm Kenntnis von der 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Herzlake.