Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6A handelt es sich um die Ausweisung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Lähden und in der Gemeinde Dohren. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6A und die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht haben in der Zeit vom 24. März 2017 bis einschließlich zum 21. April 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:

 

Samtgemeinde Lengerich, Lengerich

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen

Bundesnetzagentur, Berlin

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

PLEdoc, Essen

EWE Netz GmbH, Haselünne

Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München

E-Plus Mobilfunk GmbH, Düsseldorf

Landkreis Emsland, Meppen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

Landkreis Osnabrück, Osnabrück

Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen

Wasser- und Bodenverband „Mittelradde“, Meppen

Wasser- und Bodenverband „Dohrener Bruch“, Meppen

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden, Emden

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Meppen

Ericsson Services GmbH, Düsseldorf

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.

 

Die Anregungen der Fachdienststellen und die Abwägungsvorschläge hierzu lagen allen Ratsmitgliedern vor. Die Planunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und ergänzt.

   

Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig die Abwägungsvorschläge. Ferner wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6A der Samtgemeinde Herzlake beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB dazu.