Sitzung: 11.05.2017 Samtgemeinderat
Vorlage: 2017/0998
Nach § 128 NKomVG hat die Samtgemeinde Herzlake für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß §§ 155, 156 NKomVG dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Emsland.
Gegenstand der Prüfung war der Jahresabschluss 2012 einschließlich des Anhangs und der Pflichtanlagen gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG. Hinweise, Empfehlungen und Unklarheiten wurden bereits während des Prüfungszeitraumes erörtert. Festgestellte Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt und sind nicht mehr Gegenstand des Prüfungsberichtes.
Der Rat wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG mit Vorlage des Jahresabschlusses über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe 110.162,15 € unterrichtet. Von diesen Ausgaben sind 109.411,00 € zahlungsunwirksame Aufwendungen von erheblicher Bedeutung und 751,15 € überplanmäßige Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (siehe Seiten 12 und 13 Stellungnahme Samtgemeindebürgermeister).
Der Überschuss der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen 2012 beträgt 40.695,96 €. Der Überschuss der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen beläuft sich auf 10.898,82 €. Demzufolge beträgt das Jahresergebnis zum 31.12.2012 51.594,78 €. Über die Mittelverwendung hat der Samtgemeinderat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. mit § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zu beschließen.
Der Samtgemeindebürgermeister hat am 21.12.2016 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2012 bescheinigt. Seine Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird dem Rat vorgelegt (siehe Anlage).
Aufgrund des Prüfungsberichtes stellt das Prüfungsamt des Landkreises Emsland zum Jahresabschluss 2012 der Samtgemeinde Herzlake und zur Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters folgendes fest:
Nach den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus wird bestätigt, dass
- der Haushaltsplan 2012 eingehalten worden
ist,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss 2012
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Samtgemeinde Herzlake
darstellt.
Anhaltspunkte, die
gegen eine Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters sprechen, haben sich nicht
ergeben.
Der Rat der Samtgemeinde Herzlake fasst auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses folgende Beschlüsse:
- Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 110.162,15 € werden beschlossen.
- Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
- Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 40.695,96 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Jahresüberschuss des außerordentliches Ergebnisses in Höhe von 10.898,82 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.