Die KLJB Herßum hat am 22.11.2016 einen Antrag auf Genehmigung zum Anbringen einer Weihnachtsbeleuchtung an die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Lähden im Ortsteil Herßum eingereicht. Zusätzlich beantragt die KLJB Herßum einen Zuschuss für die Anschaffungskosten.

 

Mit Schreiben vom 24.11.2016 bestätigte die Verwaltung der KLJB Herßum den Antragseingang. Ebenfalls wurde die KLJB aufgefordert, bevor mit der Montage der Weihnachtsbeleuchtung begonnen wird, einen Bildnachweis der geplanten Weihnachtsbeleuchtung vorzulegen. Des Weiteren sollte die KLJB Herßum die vorgesehenen Standorte, sowie die Art der Befestigung, welche Steckdosen verwendet werden und in welcher Höhe die Weihnachtsbeleuchtung angebracht wird, mitteilen. Diese Informationen werden benötigt um evtl. später auftretende Probleme im Vorfeld abzuklären (Erweiterung bzw. Austausch der Straßenbeleuchtung, Gewährleistung des Winterdienstes, usw.).

 

Um abschließend über den Förderantrag zu beraten, wurden die kalkulierten Ausgaben und Einnahmen für die Anschaffung und Installation der Weihnachtsbeleuchtung angefragt.

 

Mit E-Mail vom 20.12.2016 teilte Ratsherr Johannes Wolters mit, dass als Steckdose  eine IP 54 verbaut wurde. Für die Halterung wurden zwei innengummierte Rohrschellen verwendet, an dem ein etwa 130 mm langes 35 x 2 mm  starkes Quadratrohr senkrecht verschraubt wurde. An diesem Quadratrohr wurde auch die Steckdose verschraubt, so dass diese Halterung an dem Masten verbleiben kann. Der Stern wurde aus 5 mm Aluminium gefertigt, an dem ein 30x2 Quadratrohr als Winkel verschweißt und  verschraubt wurde. In der Senkrechten ist dieses Rohr auch 130 mm lang und wird im Quadratrohr der Halterung am Masten gesteckt. Die Halterungen wurden KTL beschichtet und anschließend mit der Farbe RAL 9010 reinweiß gepulvert. Der Abstand zwischen Beleuchtung und Boden beträgt bei den Siedlungslampen ca. 3800 mm, an der Hauptstraße wo die Lampenmasten höher sind ca. 4800 mm. Als Anhang zur E-Mail wurden Bilder der Weihnachtsbeleuchtung und eine Standortübersichtskarte beigefügt. Nach Angaben der KLJB sind für die Anschaffung der Weihnachtssterne Gesamtkosten in Höhe von 3.916,39 € entstanden. Als Einnahmen wurden 250 € angegeben. Die Kostenübersicht ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

Die Werbegemeinschaft Lähden erhielt 1990 einen Zuschuss von 10,00 DM (5,11 €) je Weihnachtsstern für die Anschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung im Ortsteil Lähden.

 

Die Kolpingfamilie Holte erhielt 1994 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 DM (255,65 €) für die Anschaffung der Weihnachtsbeleuchtung im Ortsteil Holte.

 

Der Gemeinderat fasste ebenfalls 1994 den Beschluss, die Kosten der laufenden Unterhaltung und der Ersatzbeschaffung für die angeschaffte Weihnachtsbeleuchtung nicht zu bezuschussen. Die entstehenden Stromkosten der Weihnachtsbeleuchtung werden von der Gemeinde Lähden übernommen.

 

Im Ortsteil Lähden wurde 2011 eine Umrüstung der Weihnachtsbeleuchtung durchgeführt. Insgesamt wurden 900 Leuchtmittel auf LED getauscht. Hierfür entstanden der Werbegemeinschaft Lähden Kosten in Höhe von 3.950 €. Die Werbegemeinschaft Lähden hat 2011 für die Umrüstung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 395 € (10 % der nachgewiesenen Kosten) erhalten.

 

Im August 2015 beantragte die Kolpingfamilie Holte einen Zuschuss für die Umrüstung der Weihnachtsbeleuchtung im Ortsteil Holte-Lastrup. Die Kolpingfamilie hatte angegeben, dass für die Umrüstung Kosten in Höhe von ca. 5.000 € entstehen. Im Gemeinderat Lähden wurde am 15.03.2016 beschlossen, dass die Gemeinde Lähden einen Kostenanteil in Höhe von 10 % der tatsächlich nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 500 €, an die Kolpingfamilie Holte zahlt. 

 

Die KLJB Herßum beantragt nunmehr einen Zuschuss in Höhe von 366,64 € (10 % von 3.666,39 €) für die Anschaffung der Weihnachtsbeleuchtung in Herßum.

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, der KLJB Herßum einen einmaligen Zuschuss über 366,64 €, 10 % der tatsächlich nachgewiesenen Kosten, für die Anschaffung der Weihnachtsbeleuchtung zu gewähren.