Sitzung: 13.06.2017 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2017/1019
Nach § 128 NKomVG hat die Gemeinde Lähden für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß §§ 155, 156 NKomVG dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Emsland.
Gegenstand der Prüfung war der Jahresabschluss 2012 einschließlich des Anhangs und der Pflichtanlagen gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG. Hinweise, Empfehlungen und Unklarheiten wurden bereits während des Prüfungszeitraumes erörtert. Festgestellte Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt und sind nicht mehr Gegenstand des Prüfungsberichtes.
Der Rat wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG mit Vorlage des Jahresabschlusses über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 75.160,19 € unterrichtet (siehe Seiten 12 und 13 Stellungnahme Gemeindedirektor).
Während der Saldo 2012 der ordentlichen Erträge sowie der ordentlichen Aufwendungen mit einem Defizit von - 74.960,20 € abschloss, betrug der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 91.806,49 €. Demzufolge schloss das Jahresergebnis zum 31.12.2012 mit einem Fehlbetrag von 16.846,29 €.
Über die Mittelverwendung hat der Gemeinderat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. mit § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zu beschließen.
Der Gemeindedirektor hat am 21.12.2016 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2012 bescheinigt. Seine Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt dem Rat vor.
Aufgrund des Prüfungsberichtes stellt das Prüfungsamt des Landkreises Emsland zum Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Lähden und zur Entlastung des Gemeindedirektors folgendes fest:
Nach den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus wird bestätigt, dass
- der Haushaltsplan 2012 eingehalten worden
ist,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss 2012
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Lähden
darstellt.
Anhaltspunkte, die
gegen eine Entlastung des Gemeindedirektors sprechen, haben sich nicht
ergeben.
Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses fasste der Rat der Gemeinde Lähden einstimmig folgende Beschlüsse:
- Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 75.160,19 € werden beschlossen.
- Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
- Der Jahresüberschuss des außerordentliches Ergebnisses in Höhe von 91.806,49 € wird mit 74.960,12 € zur Deckung des Defizites im ordentlichen Ergebnis und mit 16.846,29 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.