In der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Lähden am 29.11.2016 wurde festgelegt, dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt. Die Vertretung des nebenamtlichen Gemeindedirektors ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG durch Beschluss des Rates geregelt worden. Zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors wurde der allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters Günter Bölscher gewählt. Er führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist mit Ernennungsurkunde vom 29.11.2016 in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors der Gemeinde Lähden berufen worden.

 

Samtgemeindeoberrat Günter Bölscher hat mit Schreiben vom 11.04.2017 die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit beantragt.

 

Das Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

 

Der Rat beschloss auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, den stellvertretenden Gemeindedirektor Günter Bölscher auf sein schriftliches Verlangen vom 11.04.2017 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.

Bürgermeister Strüwing überreichte Herrn Bölscher die Entlassungsurkunde.