Sitzung: 13.06.2017 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2017/1022
In der
konstituierenden Sitzung der Gemeinde Lähden am 29.11.2016 wurde festgelegt,
dass der Bürgermeister die Verwaltungsfunktion nicht wahrnimmt. Die Vertretung
des nebenamtlichen Gemeindedirektors ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG durch
Beschluss des Rates geregelt worden. Zum allgemeinen Vertreter des
Gemeindedirektors wurde der allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters
Günter Bölscher gewählt. Er führt die Dienstbezeichnung „stellvertretender
Gemeindedirektor“ und ist mit Ernennungsurkunde vom 29.11.2016 in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum allgemeinen Vertreter des Gemeindedirektors
der Gemeinde Lähden berufen worden.
Samtgemeindeoberrat
Günter Bölscher hat mit Schreiben vom 11.04.2017 die Entlassung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit beantragt.
Das
Ehrenbeamtenverhältnis kann grundsätzlich vorzeitig beendet werden. Gemäß § 23
Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Ehrenbeamte zu
entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Der Rat beschloss auf
Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig, den stellvertretenden
Gemeindedirektor Günter Bölscher auf sein schriftliches Verlangen vom
11.04.2017 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.
Bürgermeister Strüwing überreichte Herrn Bölscher die Entlassungsurkunde.