Sitzung: 13.06.2017 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2017/1023
Der
Rat beschließt gem. § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG, wer die Gemeindedirektorin oder
den Gemeindedirektor vertritt. Dies kann durch Abstimmung nach § 66 oder durch
Wahl nach § 67 erfolgen.
Zum
Stellvertreter kann ein Angehöriger der
Verwaltung der Mitgliedsgemeinde (Anmerkung: die Gemeinde Lähden hat keine
Verwaltung) oder der Samtgemeinde,
dieser auf der Grundlage des § 98 Abs. 4, oder auch ein Ratsmitglied bestellt werden.
Ein
ausschließliches Vorschlagsrecht des Bürgermeisters oder Gemeindedirektors oder
ein Einvernehmen ist gesetzlich nicht normiert. Auch wenn anders als im Falle
des § 81 Abs. 3 Satz 2 NKomVG der Gemeindedirektor kein Vorschlagsrecht für die
Berufung des allgemeinen Vertreters hat, sollte im Hinblick auf die notwendige
vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht jemand gegen seinen Willen berufen werden.
Als
allgemeiner Vertreter ist die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit wie
bei dem Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters angezeigt. Die vom
Gemeindedirektor auszuhändigende Urkunde ist von ihm und dem Bürgermeister zu
unterzeichnen (§ 106 Abs. 3 Satz 2 NKomVG).
Der
2. stellv. Bürgermeister Wolters übernahm den Ratsvorsitz und bat um Vorschläge
für den stellvertretenden Gemeindedirektor.
CDU-Fraktionsvorsitzender Ratsherr Diekmann schlug Herrn Franz Strüwing vor.
SPD-Fraktionsvorsitzender Löffler-Eiffler monierte, dass sich die SPD-Fraktion
von dem Vorschlag übergangen fühle, ihn aber trotzdem unterstützen würde.
Weitere Vorschläge wurden nicht genannt. Der 2. stellv. Bürgermeister Wolters
stellte den Vorschlag daraufhin zur Abstimmung.
Der
Rat der Gemeinde Lähden wählte Herrn Franz Strüwing einstimmig zum Vertreter
des Gemeindedirektors der Gemeinde Lähden. Herr Strüwing nahm die Wahl an.
Durch
Aushändigung der Urkunde durch den 2. stellvertretenden Bürgermeister Wolters
wurde der Vertreter des Gemeindedirektors Franz Strüwing in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die restliche Dauer der Wahlperiode bis zum
31.10.2021 berufen.