Der Entwurf des Bebauungsplan Herzlake Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Bahnhof, 5 Erweiterung“, 1. Änderung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 10. Juli 2017 bis zum 10. August 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen

Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, Osnabrück

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

EWE NETZ GmbH, Haselünne

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Rat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Bahnhof, 5. Erweiterung“, 1. Änderung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.