Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Keller erläuterte Brigitte Schröder die Sportstättenfinanzierung durch den Kreissportbund Emsland.

Die Zuwendungsempfänger sind die Sportvereine, die sich für die jeweiligen Projekte an den Kreissportbund wenden müssen. Die Anträge müssen bis zum 01.08. eines Jahres beim Kreissportbund eingereicht werden, damit sie für das Folgejahr Berücksichtigung finden können.

Die Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus und das Hinweisblatt zum Beratungsgespräch werden per E-Mail zugesandt.