Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6A handelt es sich um die Ausweisung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Lähden und in der Gemeinde Dohren. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6A und die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht haben in der Zeit vom 25. August 2017 bis einschließlich zum 25. September 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses fasste der Samtgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Es wird die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6A der Samtgemeinde Herzlake beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB dazu.