Samtgemeindebürgermeister Pleus teilte mit, dass zu entscheiden ist, ob die Samtgemeinde Herzlake zum 01.08.2018 einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen möchte. Für die Samtgemeinde Herzlake besteht die Möglichkeit, in folgenden Ausbildungsberufen auszubilden:

 

-          Verwaltungswirt/in (Laufbahngruppe 1, ehemals mittlerer Dienst)

Die 2-jährige Ausbildung ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf zu absolvieren.

Voraussetzung: Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand

-          Verwaltungsfachangestellte/r in der Kommunalverwaltung

Grundlage der 3-jährigen Ausbildung ist der Tarifvertrag für Auszubildenden im öffentlichen Dienst - TVöD;

Voraussetzung: Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand

-          Fachangestellte/r für Bürokommunikation

3-jährige Ausbildung

-          Fachinformatiker/in – Fachrichtung Systemintegration

3-jährige Ausbildung;

Voraussetzung: Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand

 

 

Z. Zt. werden eine Auszubildende aus Dohren (Ausbildung vom 01.08.2016 bis voraussichtlich 31.07.2018) und ein Auszubildender aus Herzlake (Ausbildung vom 01.08.2017 bis voraussichtlich 31.07.2019) zur/zum Verwaltungswirt/in ausgebildet.

 

Der Samtgemeinderat beschloss auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, zum 01.08.2018 einen Anwärter/eine Anwärterin für die Laufbahngruppe 1 einzustellen.