Sitzung: 08.11.2017 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/1070
Der Entwurf des
Bebauungsplan Herzlake Nr. 32 „An der Mühle“, 2. Änderung mit den
planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung
haben in der Zeit vom 01. Juni 2017 bis zum 03. Juli 2017 öffentlich zu
jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. In der 2. Änderung geht es
um die Neuzuordnung von Kompensationsflächen. Diese wird erforderlich, da drei
der ursprünglich benannten Flurstücke verkauft wurden und aus diesem Grund
nicht mehr für die Kompensation zur Verfügung stehen.
Aus der Bevölkerung
wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs.
2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.
EWE NETZ GmbH,
Oldenburg
Unterhaltungs- und
Landschaftspflegeverband „Untere Hase“,
Meppen
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen
Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Meppen
Der Gemeinderat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig
folgenden Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der
Bebauungsplan Nr. 32 „An der Mühle“, 2. Änderung, mit den planungsrechtlichen
Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung hierzu.