Der Entwurf des Bebauungsplan Herzlake Nr. 32 „An der Mühle“, 2. Änderung mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 01. Juni 2017 bis zum 03. Juli 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. In der 2. Änderung geht es um die Neuzuordnung von Kompensationsflächen. Diese wird erforderlich, da drei der ursprünglich benannten Flurstücke verkauft wurden und aus diesem Grund nicht mehr für die Kompensation zur Verfügung stehen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.

 

EWE NETZ GmbH, Oldenburg

Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband  „Untere Hase“, Meppen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Der Gemeinderat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 32 „An der Mühle“, 2. Änderung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.