Den nicht dem Rat angehörenden Mitgliedern des Schulausschusses wurde am 08.05.2017 die schriftliche Pflichtenbelehrung unter Hinweis der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit, zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes zugesandt.

In der ersten Sitzung des Schulausschusses wurde diese Verpflichtung und Pflichtenbelehrung durch den Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus durch Handschlag vorgenommen.