Sitzung: 09.11.2017 Schulausschuss
Vorlage: 2017/1090
Den
nicht dem Rat angehörenden Mitgliedern des Schulausschusses wurde am 08.05.2017
die schriftliche Pflichtenbelehrung unter Hinweis der Verpflichtung zur
Amtsverschwiegenheit, zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes und des
Vertretungsverbotes zugesandt.
In
der ersten Sitzung des Schulausschusses wurde diese Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung durch den Samtgemeindebürgermeister Ludwig Pleus durch
Handschlag vorgenommen.