Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 "Südlich der Jahnstraße" mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 26. April 2019 bis zum 27. Mai 2019 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. Gleichzeitig konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden. Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:

 

Landkreis Emsland, Meppen

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen

EWE NETZ GmbH, Cloppenburg

Telekom Deutschland Technik GmbH, Osnabrück

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Osnabrück

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

Unterhaltung- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.

 

Die Anregungen der Fachdienststellen und die Abwägungsvorschläge hierzu lagen allen Ausschussmitgliedern vor.

   

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der Rat einstimmig, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen. Weiterhin beschloss der Rat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 64 „Südlich der Jahnstraße“ mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung hierzu.