Sitzung: 14.08.2019 Gemeinderat Lähden
Vorlage: 2019/1370
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 "Südlich
der Jahnstraße" mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen
Bauvorschriften und den Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, sowie die
Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 26. April 2019 bis zum 27. Mai 2019
öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. Gleichzeitig
konnten die Entwurfsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der
Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden. Aus der
Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden
Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:
Landkreis Emsland, Meppen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Lingen
EWE NETZ GmbH, Cloppenburg
Telekom Deutschland Technik GmbH, Osnabrück
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
Industrie- und Handelskammer
Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Osnabrück
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland, Meppen
Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Unterhaltung- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere
Hase“, Meppen
Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der
vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist
davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.
Die Anregungen der
Fachdienststellen und die Abwägungsvorschläge hierzu lagen allen
Ausschussmitgliedern vor.
Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschloss der
Rat einstimmig, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen. Weiterhin beschloss der
Rat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 64 „Südlich der Jahnstraße“ mit den
textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, den Hinweisen und
nachrichtlichen Übernahmen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen
und die Begründung hierzu.