Sitzung: 26.09.2019 Samtgemeinderat
Vorlage: 2019/1392
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4A handelt es sich um die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Pflegeheim/Servicewohnanlage in der Gemeinde Herzlake. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4A und die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht haben in der Zeit vom 26. Juli 2019 bis einschließlich zum 26. August 2019 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen. Die Entwurfsunterlagen konnten im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake unter www.herzlake.de eingesehen werden.
Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen:
EWE NETZ GmbH, Cloppenburg
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Meppen
PLEdoc GmbH, Essen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen
Landkreis Emsland, Meppen
Trink- und Abwasserverband (TAV) „Bourtanger Moor“, Geeste
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Meppen
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden, Emden
Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim, Osnabrück
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden.
Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschloss der Samtgemeinderat einstimmig die Abwägungsvorschläge. Ferner wurden die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4A der Samtgemeinde Herzlake und die Begründung einschließlich Umweltbericht einstimmig beschlossen.