Der Entwurf des Bebauungsplan Herzlake Nr. 21 „Maschkämpe, 2. Erweiterung“, 1. Änderung/Teilaufhebung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht haben in der Zeit vom 19. September 2016 bis zum 19. Oktober 2016 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.

 

EWE NETZ GmbH, Haselünne

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Meppen

PLEdoc GmbH, Essen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

 

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Maschkämpe, 2. Erweiterung“, 1. Änderung/Teilaufhebung, mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht hierzu.