Sitzung: 15.03.2017 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/0950
Der Entwurf des
Bebauungsplan Herzlake Nr. 2A „Vorholtskamp“, Teil 2 –Neufassung und
Erweiterung-, 3. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen und den Hinweisen,
sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 04. Januar 2017 bis zum 03.
Februar 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Aus der Bevölkerung
wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs.
2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.
Landkreis Emsland,
Meppen
EWE NETZ GmbH,
Haselünne
Trink- und
Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
Unterhaltungs- und
Landschaftspflegeverband „Untere Hase“,
Meppen
Unterhaltungs- und
Landschaftspflegeverband „Dohrener
Bruch“, Meppen
Alle übrigen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen
bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den
letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht
vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen
Ratsmitgliedern vor.
Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses fasste der Rat einstimmig
folgenden Beschluss:
Den
Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 2A „Vorholtskamp“,
Teil 2 –Neufassung und Erweiterung-, 3. Änderung, mit den textlichen
Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13 a BauGB
als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.