Der Entwurf des Bebauungsplan Herzlake Nr. 2A „Vorholtskamp“, Teil 2 –Neufassung und Erweiterung-, 3. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen und den Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 04. Januar 2017 bis zum 03. Februar 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.

 

Landkreis Emsland, Meppen

EWE NETZ GmbH, Haselünne

Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband  „Untere Hase“, Meppen

Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband  „Dohrener Bruch“, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

 

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 2A „Vorholtskamp“, Teil 2 –Neufassung und Erweiterung-, 3. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13 a BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.