Sitzung: 15.03.2017 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/0951
Der Entwurf des
Bebauungsplan Herzlake Nr. 52 „Busemühle und 1. Erweiterung“, 1. Änderung, mit
den textlichen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschrift und den Hinweisen,
sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 04. Januar 2017 bis zum 03.
Februar 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Aus der Bevölkerung
wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs.
2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland, Meppen
Trink- und
Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
PLEdoc GmbH, Essen
Alle übrigen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen
bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den
letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht
vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen
Ratsmitgliedern vor.
Auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Den
Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 52 „Busemühle und
1. Erweiterung“ 1. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen, der örtlichen
Bauvorschrift und den Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13 a BauGB
als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.