Der Entwurf des Bebauungsplan Herzlake Nr. 52A „Busemühle, 2. Erweiterung“, mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften den Hinweisen und der nachrichtlichen Übernahme, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 10. Januar 2017 bis zum 10. Februar 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.

 

Aus der Bevölkerung wurde eine Anregung vorgetragen.

-       Angelsportverein Herzlake

 

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.

-       Landkreis Emsland, Meppen

-       Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Meppen

-       EWE NETZ GmbH, Oldenburg

-       Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück

-       Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Osnabrück

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Meppen

-       Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste

-       Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen

 

Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.

   

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 52 A „Busemühle, 2. Erweiterung“ mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, den Hinweisen und der nachrichtlichen Übernahme, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13 a BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.