Sitzung: 15.03.2017 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/0958
Der Entwurf des
Bebauungsplan Herzlake Nr. 52A „Busemühle, 2. Erweiterung“, mit den textlichen
Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften den Hinweisen und der
nachrichtlichen Übernahme, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom
10. Januar 2017 bis zum 10. Februar 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im
Rathaus Herzlake ausgelegen.
Aus der Bevölkerung
wurde eine Anregung vorgetragen.
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Angelsportverein
Herzlake
Gleichzeitig wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden
Fachdienststellen vorgetragen.
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Landkreis
Emsland, Meppen
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Nieders.
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Meppen
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EWE NETZ
GmbH, Oldenburg
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Deutsche
Telekom Technik GmbH, Osnabrück
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Industrie-
und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Osnabrück
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Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Meppen
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Trink- und
Abwasserverband „Bourtanger Moor“, Geeste
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Unterhaltungs-
und Landschaftspflegeverband 99 „Untere Hase“, Meppen
Alle übrigen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen
bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den
letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht
vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen
Ratsmitgliedern vor.
Auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Den
Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 52 A „Busemühle, 2.
Erweiterung“ mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften,
den Hinweisen und der nachrichtlichen Übernahme, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V.
mit § 13 a BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.