Sitzung: 23.08.2017 Gemeinderat Herzlake
Vorlage: 2017/1059
Der Entwurf des Bebauungsplan Herzlake Nr. 11 „Gewerbegebiet“, 5. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen und den Hinweisen, sowie die Entwurfsbegründung haben in der Zeit vom 10. Juli 2017 bis zum 10. August 2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Herzlake ausgelegen.
Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von folgenden Fachdienststellen vorgetragen.
EWE NETZ GmbH, Haselünne
Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband „Untere Hase“, Meppen
Alle übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgetragen bzw. sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert. Bei den letztgenannten Dienststellen ist davon auszugehen, dass Anregungen nicht vorgetragen werden. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge lagen allen Ratsmitgliedern vor.
Der Rat fasste auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan
Nr. 11 „Gewerbegebiet“, 5. Änderung, mit den textlichen Festsetzungen und den
Hinweisen, wird gemäß § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13 a BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung hierzu.